Am 6. März 2007 wurde dem Grossen Rat der Bericht "Konzept zur verstärkten Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz" unterbreitet, der die Strategiegrundlage der kantonalen Energiepolitik bildete. 2007 wurde auch auf Basis des Konzepts das Energieförderprogramm ausgebaut.
Thurgauer Klimapolitik
Klimapolitik
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Konzept zur verstärkten Förderung von erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz
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Überprüfung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKen) ins kantonale Energiegesetz über die Energienutzung
Auf dieser Basis des Berichts "Konzept zur verstärkten Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz" wurden die Bestimmungen der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) in das kantonale Energiegesetz über die Energienutzung überführt.
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Gegenvorschlag zur Thurgauer Volksinitiative "Nationalbankgold für Thurgauer Energiefonds"
2008: Der Grosse Rat hat im Juni 2008 den Gegenvorschlag zur Thurgauer Volksinitiative "Nationalbankgold für Thurgauer Energiefonds" angenommen.
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Schaffung kantonaler Fonds zur Förderung erneuerbarer Energie und der Energieeffizienz
Per Anfang 2009 wurde, basierend auf dem neuen Art. 6a ENG, ein kantonaler Fonds zur Förderung erneuerbarer Energie und der Energieeffizienz geschaffen. Die kantonale Fördersumme für erneuerbare Energie und Energieeffizienz beträgt 10–12 Mio. Fr./Jahr. Der Fond erhielt zusätzliche Startmittel aus nicht abgerufener Förderbeitragssummen aus dem Vorjahr und höhere Globalbeiträge des Bundes, deren Finanzierung ab 2010 über die CO2-Abgabe erfolgt.
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Initiative "Ja zu effizenter und erneuerbarer Energie – natürlich Thurgau"
Ab 2011 ist mit der Initiative "Ja zu effizienter und erneuerbarer Energie – natürlich Thurgau" die Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz neu ausdrücklich als Staatsaufgabe in der Kantonsverfassung enthalten. Der Kanton unterstützt mit dem kantonalen und breitgefächerten Energieförderprogramm Massnahmen zur Reduktion fossiler Brenn- und Treibstoffe, Stromeffizienz und zum Umstieg auf erneuerbare, lokal vorhandene Energieressourcen und fördert die Elektromobilität.
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Grundlagenbericht "Anpassung an den Klimawandel Kanton Thurgau"
Im Bereich der Anpassung an den Klimawandel wurde 2012 der Grundlagenbericht "Anpassung an den Klimawandel im Kanton Thurgau" verfasst, der nun mit der Klimastrategie Thurgau aktualisiert wurde.
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Revision kantonaler Richtplan
Im 2016 revidierten kantonalen Richtplan sind unter "Energie" verschiedene Planungsgrundsätze zur Energieversorgung und -entsorgung enthalten. Demnach soll die Vision einer 2000-Watt-Gesellschaft im Zeitraum 2050 bis 2080 angestrebt werden.
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In Krafttreten weiterer Ergänzungen im kantonalen Energiegesetz über die Energienutzung
Weitere Ergänzungen des kantonalen Energiegesetzes über die Energienutzung sind per 1. Januar 2017 bzw. 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
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Energierecht-Revision
Auf das "Konzept zur verstärkten Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz" folgt das Anschlusskonzept "Energiekonzept Kanton Thurgau 2020 bis 2030".
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Energiekonzept Kanton Thurgau 2020 bis 2030
Um bei den Gebäudevorschriften dem aktuellen Stand der Technik zu folgen und die hohen energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons umzusetzen, wurde das Energierecht revidiert, das seit dem 1. Juli 2020 in Kraft ist. Dabei wurden die MuKEn 2014 in die kantonale Gesetzgebung überführt (EnDK 2014).
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RRB Nr. 763 zur Erarbeitung der Thurgauer Klimastrategie
Die kantonale Energiepolitik geht eng mit der Klimapolitik einher. Am 22. Dezember 2020hat der Regierungsrat mit RRB Nr. 763 den Auftrag zur Erarbeitung der Thurgauer Klimastrategie erteilt, die sich an den Klimazielen des Bundes orientiert.
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Regierungsrat genehmigt Klimastrategie
Der Regierungsrat hat die Klimastrategie Thurgau genehmigt und dem Grossen Rat mit einer Botschaft zur Kenntnisnahme überwiesen. Die Klimastrategie definiert die relevanten Sektoren, Ziele und Handlungsfelder, in denen der Kanton Thurgau aktiv werden will. Konkrete Massnahmen folgen mit dem Massnahmenplan Klima.
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Grosser Rat beschliesst Thurgauer Klimastrategie
Am 10. Januar 2023 unterbreitete der Regierungsrat dem Grossen Rat die Botschaft und den Entwurf der Klimastrategie des Kantons Thurgau. Der Rat hat am 20. Dezember 2023 dem Beschluss mit 70:32 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt.
Internationale Klimapolitik
Am 12. Dezember 2015 haben sich 196 Staaten mit der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens auf eine ambitionierte Klimapolitik geeinigt mit dem Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C (idealerweise unter 1.5 °C) gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Neben dem Temperaturziel werden folgende Ziele angestrebt (United Nations 2015):
- Die Fähigkeiten der Länder stärken, damit sie sich an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anpassen und einen emissionsarmen Entwicklungspfad gehen können.
- Die Finanzflüsse so ausrichten, dass diese mit den erwähnten Zielen vereinbar sind.
- Die weltweiten Emissionen sollen bald ihren Höhepunkt erreichen und danach rasch sinken, sodass in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas(THG)-Emissionen und -senken – die Klimaneutralität – zu finden ist (United Nations 2015 Art. 4, Abs. 1).
- Es sollen globale Zielvorgaben festgelegt, Prinzipien für nationale Klimastrategien formuliert und Transparenz und Monitoring verlangt werden. Das Engagement der Länder beim Klimaschutz wird erstmals 2018, nachher alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls verstärkt. Die Länder berichten periodisch über ihre ergriffenen Massnahmen.
- Die Schweiz hat das Pariser Klimaabkommen im Jahr 2017 ratifiziert (BAFU 2018).
Weitere Informationen
BAFU: Internationale Klimapolitik
Nationale Klimapolitik
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgas(THG)-Emissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Das CO2-Gesetz bildet die rechtliche Grundlage der Schweizer Klimapolitik. Nach der Ablehnung der totalrevidierten Version vom 13. Juni 2021 soll dieses mit einer Übergangslösung so geändert werden, dass das Reduktionsziel für THG-Emissionen im Inland bis Ende 2024 fortgeschrieben werden kann. Ende 2021 sind zentrale Klimaschutzmassnahmen im geltenden CO2-Gesetz ausgelaufen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, sollen befristete Massnahmen verlängert und andere Massnahmen anderweitig umgesetzt werden. Eine erneut revidiertes CO2-Gesetz befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung bei den Kantonen.
Der Bundesrat hat eine langfristige Klimastrategie für die Schweiz erarbeitet, die aufzeigt, wie die Schweiz die Pariser Klimaziele für 2050 konkretisieren und erreichen will. Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz netto keine THG-Emissionen mehr ausstossen, d.h. es sollen nicht mehr THG ausgestossen werden als durch natürliche und technische Senken wiederaufgenommen werden. Die Strategie zeigt für die folgenden Sektoren Klimaziele und Emissionsentwicklungen (sog. Emissionspfade) auf:
- Gebäude
- Industrie
- Verkehr
- internationale Luftfahrt
- Landwirtschaft und Ernährung
- Abfall
- synthetische Gase
- Finanzmarkt
Die Schweiz ist auch verpflichtet, Massnahmen zur Eindämmung und zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen. Der Bund hat mit seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und den Aktionsplänen 2014–2019, 2020–2025 einen Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen bei der Anpassung an den Klimawandel geschaffen. Mit dieser Strategie soll die Schweiz mit gezielten Massnahmen die Chancen durch ein verändertes Klima nutzen, Risiken minimieren, die Bevölkerung, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen schützen und gleichzeitig die Gesellschaft, Wirtschaft und Natur anpassungsfähiger machen.
Der erste Teil der nationalen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel des Bundes beinhaltet Ziele, sektorübergreifende Herausforderungen und sektorspezifische Handlungsfelder. Im zweiten Teil, dem Aktionsplan 2014–2019 bzw. 2020–2025 werden Massnahmen in folgenden Sektoren definiert:
- Wasserwirtschaft
- Umgang mit Naturgefahren
- Landwirtschaft
- Waldwirtschaft
- Energie
- Tourismus
- Biodiversitätsmanagement
- Gesundheit
- Raumentwicklung
seit 2020 zusätzlich
- Bodenschutz
- Wohnungswesen