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Nationale Klimapolitik

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgas(THG)-Emissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Das CO2-Gesetz bildet die rechtliche Grundlage der Schweizer Klimapolitik. Nach der Ablehnung der totalrevidierten Version vom 13. Juni 2021 soll dieses mit einer Übergangslösung so geändert werden, dass das Reduktionsziel für THG-Emissionen im Inland bis Ende 2024 fortgeschrieben werden kann. Ende 2021 sind zentrale Klimaschutzmassnahmen im geltenden CO2-Gesetz ausgelaufen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, sollen befristete Massnahmen verlängert und andere Massnahmen anderweitig umgesetzt werden. Eine erneut revidiertes CO2-Gesetz befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung bei den Kantonen.

Der Bundesrat hat eine langfristige Klimastrategie für die Schweiz erarbeitet, die aufzeigt, wie die Schweiz die Pariser Klimaziele für 2050 konkretisieren und erreichen will. Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz netto keine THG-Emissionen mehr ausstossen, d.h. es sollen nicht mehr THG ausgestossen werden als durch natürliche und technische Senken wiederaufgenommen werden. Die Strategie zeigt für die folgenden Sektoren Klimaziele und Emissionsentwicklungen (sog. Emissionspfade) auf:

Die Schweiz ist auch verpflichtet, Massnahmen zur Eindämmung und zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen. Der Bund hat mit seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und den Aktionsplänen 2014–2019, 2020–2025  einen Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen bei der Anpassung an den Klimawandel geschaffen. Mit dieser Strategie soll die Schweiz mit gezielten Massnahmen die Chancen durch ein verändertes Klima nutzen, Risiken minimieren, die Bevölkerung, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen schützen und gleichzeitig die Gesellschaft, Wirtschaft und Natur anpassungsfähiger machen.

Der erste Teil der nationalen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel des Bundes beinhaltet Ziele, sektorübergreifende Herausforderungen und sektorspezifische Handlungsfelder. Im zweiten Teil, dem Aktionsplan 2014–2019 bzw. 2020–2025 werden Massnahmen in folgenden Sektoren definiert:

seit 2020 zusätzlich

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