Strategische Ziele und Grundsätze
Strategische Ziele
In Übereinstimmung mit den Zielen des Bundes (Bundesrat 2021) setzt sich der Kanton die folgenden übergeordneten Ziele:
Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel |
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Bis 2030 sind die direkten Treibhausgas(THG)-Emissionen um 50 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Innerhalb des Kantons sind die direkten THG-Emissionen um mindestens 30 % zu reduzieren. 20 % können im Ausland ausgeglichen werden.1 | Der Kanton Thurgau minimiert die Risiken und nutzt die Chancen, die sich durch die Auswirkungen des Klimawandels ergeben, und steigert die Anpassungsfähigkeit von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. |
Bis 2050 sind die direkten THG-Emissionen des Kantons Thurgau auf Netto-Null zu senken. |
Dabei orientiert sich der Kanton Thurgau an den Bundesratszielen, die sich auf das Pariser Klimaabkommen stützen sowie mit den grösstmöglichen Ambitionen (highest possible ambition [United Nations 2015 Art. 4, Abs. 3]) konform sind. Das Pariser Klimaabkommen sieht auch vor, dass die Staatengemeinschaft ihre Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel erhöht, die Verwundbarkeit verringert und die Widerstandsfähigkeit steigert.
In den einzelnen Sektoren werden separate Sektorziele definiert, die zeigen sollen wie sich die übergeordneten Ziele auf die Sektoren auswirken.
1 Der Ausstoss einer bestimmten Menge an THG, der im Kanton Thurgau nicht vermieden werden kann, wird an einem anderen Ort im gleichen Umfang reduziert.
Strategische Grundsätze
Die Klimastrategie Thurgau zeigt den Weg zu Netto-Null und für die Anpassung an den Klimawandel bis 2050 auf. Die Grundsätze der Klimastrategie definieren die Eckpfeiler für das klimapolitische Handeln des Kantons (entspricht der kantonalen Verwaltung) in den kommenden Jahren und sind abgeleitet von den Grundsätzen des Bundes:
1. Der Kanton Thurgau übernimmt Verantwortung in der Klimapolitik
Der Kanton Thurgau leistet seinen Beitrag zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Er schafft damit wichtige Voraussetzungen dafür, dass auch künftige Generationen einen intakten und attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum vorfinden (s. Regierungsratsrichtlinien 2020–2024). Dabei geht er mit gutem Beispiel voran. In der eigenen Organisation nutzt er die Potenziale zu Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, praktiziert klimafreundliches Handeln und nimmt so seine Vorbildfunktion wahr.
2. Der Kanton Thurgau nutzt die Chancen einer konsequenten Transformation zu Netto-Null
In der konsequenten Ausrichtung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten auf das Netto-Null-Ziel liegt eine grosse Chance für den Wirtschaftsstandort Thurgau, die es zu nutzen gilt. Grosse Chancen liegen in der Innovationskraft und Forschung, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Förderung fossilfreier, emissionsarmer Technologien und Lösungen, der Reduktion der Abhängigkeit vom Import fossiler Energien und der Schaffung lokaler Arbeitsplätze und Wertschöpfung.
3. Der Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen erfolgt haushälterisch
Der Kanton sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten für eine schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen. Er fördert Ansätze für einen geringeren Ressourcenverbrauch (Suffizienz), für den Umstieg auf erneuerbare Energien (Konsistenz), für eine effizientere Nutzung der Energien (Effizienz) und zur Kreislaufwirtschaft.
4. Die Anpassung an den Klimawandel erfolgt komplementär zum Klimaschutz, Synergien werden genutzt
Konsequenter Klimaschutz ist Voraussetzung dafür, dass die Auswirkungen des Klimawandels handhabbar bleiben. Ohne wirksame Eindämmung des fortschreitenden Klimawandels stösst die Anpassung an den Klimawandel an Grenzen. Gleichzeitig ist die Anpassung an den Klimawandel bereits heute und auch bei konsequentem Klimaschutz erforderlich. Werden Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gemeinsam behandelt, können Synergien und Chancen genutzt werden.
5. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind mit einer nachhaltigen Entwicklung zu vereinen
Der Kanton Thurgau stellt sicher, dass der Übergang in Richtung Netto-Null umwelt-, sozial- und wirtschaftsverträglich erfolgt. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sollen mit anderen Umweltbereichen vereinbar sein, Massnahmen mit negativen Effekten auf Umwelt und Ökosysteme sind zu vermeiden. Die Thurgauer Bevölkerung soll den Übergang zu Netto-Null mittragen können, Benachteiligungen einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen sind zu vermeiden oder sollen durch Abfederungsmassnahmen gemildert werden. Es sind Massnahmen zu bevorzugen, die sich positiv auf die Gesundheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken. Der Übergang zur Klimaneutralität ist wirtschaftsverträglich, kosteneffizient und trägt dem Verursacherprinzip möglichst Rechnung.
6. Der Kanton Thurgau pflegt Kooperationen und einen aktiven Dialog mit verschiedenen Akteuren
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind eine gemeinsame Aufgabe von Kanton, Bund, Gemeinden, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Kanton Thurgau bezieht Wirtschaft und Bevölkerung aktiv in die Klimapolitik mit ein. Er pflegt und fördert den Dialog, den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen und mit verschiedenen Akteuren.
7. Die Fortschritte im Klimaschutz und in der Anpassung an den Klimawandel werden regelmässig überprüft
Der Kanton entwickelt ein Monitoringsystem mit geeigneten Umsetzungs- und Wirkungsindikatoren, damit der Fortschritt im Klimaschutz und in der Anpassung an den Klimawandel periodisch überprüft werden kann. Weicht der Entwicklungsfortschritt von den Zielen ab, sind die Anstrengungen zu intensivieren und weitere Aktivitäten vorzusehen.